Anmerkung zum Bürgerbegehren "Moratorium Westtangente"

Lokalpolitik

In der Diskussion um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Moratorium Westtangente" ist ein ganz entscheidender Aspekt wenig beleuchtet worden.
Das Bürgerbegehren beantragt ein 3-jähriges Aussetzen der Bauarbeiten an der Westtangente, mit Ausnahme des bereits begonnenen Teilstücks Angerstraße, um die "voraussichtlich höhere Entlastungswirkung" der B 301-Nordostumfahrung abzuwarten und "festzustellen".

Alle Beteiligten und Verantwortlichen, auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens, wissen aber, dass der Bau dieser Umfahrung frühestens 2017 beginnt, mindestens drei Jahre dauert und dann nochmal mindestens ein Jahr vergeht, bis die Auswirkungen dieser Trasse untersucht und begutachtet sind. Das wird also, sehr optimistisch gerechnet, frühestens 2021 möglich sein. Es wäre daher ein mindestens 6-jähriges, eher 7- oder 8- oder gar 10-jähriges Moratorium nötig. Wie soll das mit dem von der BI geforderten 3-jährigen Moratorium zusammengehen?

Als Stadtrat kann man einer solch widersinnigen Vorlage eigentlich nicht zustimmen - unabhängig davon, welcher Partei man angehört und wie man inhaltlich zur Westtangente steht.
 
 

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