Der Beschluss der SPD zur Vorratsdatenspeicherung auf dem Parteikonvent am 20. Juni 2015 in Berlin hat durchaus hohe Wellen geschlagen.
Wer sich im Detail informieren möchte, mit welchen weitreichenden Einschränkungen dieser unbestreitbare Eingriff in die Grundrechte versehen wurde, kann sich hier dazu informieren:
http://www.spd.de/scalableImageBlob/129450/data/20150620_beschluss_hoechstspeicherfristen-data.pdf
Sicherheit & Inneres
Veröffentlicht am 29.06.2015